CCW-Blog



16.04.2012
Nach aktuellen Informationen, die dem Call Center Vorband vorliegen, richtet sich die Verfassungsbeschwerde, welche gegen das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen eingereicht wurde, nicht gegen die Preisansagepflicht für Kostenfreie Warteschleifen, sondern gegen die ohne Übergangsfristen geplanten Preisansageverpflichtungen bei Call by Call.

 

Es wird also weiterhin Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durch den Bundespräsidenten geben, jedoch keine Änderungen bezüglich der Preisansagepflicht für kostenfreie Warteschleifen. Das Gesetz liegt inzwischen im Bundespräsidialamt vor, die Prüfung der Verfassungsbeschwerde wirkt sich aber zeitlich auf die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten aus – nach unseren Informationen wird die Prüfung mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen.

 

Nicht vor Mitte Mai wird nun mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten gerechnet – erst danach wird das Gesetz im Gesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten. Der Branche bleibt also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Bei Verkündung im Mai startet die dreimonatige Übergangsfrist erst im Juni und Phase 1 dann erst am 01.09.2012.


13.04.2012
Nach Informationen, die dem Call Center Vorband vorliegen, wird es erneute Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durch den Bundespräsidenten geben. Das Gesetz liegt zwar inzwischen im Bundespräsidialamt vor, allerdings wurde inzwischen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Prüfung der Verfassungsbeschwerde wirkt sich zeitlich auf die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten aus – nach unseren Informationen wird die Prüfung mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen.

 

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die im Gesetz enthaltene Preisansagepflicht für Kostenfreie Warteschleifen, welche auch vom CCV wiederholt kritisiert wurde. Ab Phase 2 muss der Anrufer laut Gesetzestext beim ersten Einsatz einer Warteschleife mit Beginn der Warteschleife über ihre voraussichtliche Dauer informiert werden und darüber, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.

 

Der CCV hatte noch in seinem Positionspapier im September 2011 gefordert, die Preisansagepflicht aus dem Gesetzestext zu streichen: “Die Verpflichtung zur Ansage der voraussichtlichen Dauer der Wartezeit und der Hinweis, warum die Wartezeit für den Anrufer kostenfrei ist, führen im Ergebnis zu einer Verlängerung der Wartezeit für den Anrufer. Die Ansage führt zudem zur Verunsicherung des Verbrauchers, sollte er nach dieser irrtümlicherweise davon ausgehen, dass nicht nur die Warteschleife sondern der gesamte Anruf kostenfrei ist. Eine Unterbrechung der Ansage führt zu Verunsicherung und zwangsläufig in ein verlängertes kostenpflichtiges Kundengespräch. Die Ansageverpflichtungen sind demzufolge zu streichen.”

 

Nicht vor Mitte Mai wird nun mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten gerechnet – erst danach wird das Gesetz im Gesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten. Der Branche bleibt also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Bei Verkündung im Mai startet die dreimonatige Übergangsfrist erst im Juni und Phase 1 dann erst am 01.09.2012.


Einen detaillierten Überblick finden Sie auch HIER.

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Das Warten auf die kostenfreie Warteschleife hat ein Ende – Vermittlungsverfahren zur TKG-Novelle gestern erfolgreich beendet


Wie der Bundesrat bekannt gab, haben Vertreter von Bundestag und Bundesrat gestern im Vermittlungsausschuss im Streit um die Novelle des Telekommunikationsrechts einen Kompromiss erzielt. Bei den offenen Punkten ging es nicht mehr um die Regelungen zur Kostenlosen Warteschleife, die auch Bestandteil der Gesetzesnovellierung sind, sondern um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und –verteilung und die Förderung des Breitbandausbaus. Über die in diesen Bereichen vorgeschlagenen Änderungen am TKG werden laut Pressemitteilung des Bundesrats sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat voraussichtlich noch in dieser Woche beraten.


Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde seinerzeit auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begrenzt, die übrigen Regelungen des Gesetzes wie die zur Kostenfreien Warteschleife musste der Ausschuss demzufolge als endgültig hinnehmen. Wenn beide Häuser den Vermittlungsvorschlag nun bestätigen treten also auch die neuen Regelungen zu kostenfreien Warteschleife in Kraft. Die genauen Regelungen des Gesetzes lesen Sie hier oder in der Zusammenfassung mit Erläuterungen hier.


Der vom Vermittlungsausschuss beschlossene Vorschlag muss nun zunächst im Bundestag angenommen werden; der geänderte Gesetzesbeschluss wird dann dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Die kommenden Sitzungswochen des Bundestages im Februar: 06.-10.02. und 27.-29.02. und im März: 01./02.03., 05.-09.03., 19.-23.03. und 26.-30.03 und des Bundesrats: 10.02., 02.03., 30.03., keine Sitzung im April. Sollte der Bundestag Ende Februar das Gesetz beschließen, so kann es nach Zustimmung des Bundesrates Anfang März in Kraft treten.


Besuchen Sie uns vom 28. Februar bis 1.März auf der CallCenterWorld in Halle 4 am Stand H18/J17. Am 29. Februar ab 15 Uhr findet am CCV Stand ein Thementisch der Arbeitsgruppe Kostenlose Warteschleife des CCV Arbeitskreises Recht & Regulierung statt – kommen Sie vorbei und diskutieren mit den Experten (unter anderem mit CCV Vizepräsident Manuel Schindler und Axel Gibmeier, Business Development Manager der DTMS GmbH) zum Gesetz und den Umsetzungsmöglichkeiten.


Ihr Team des CCV e.V.


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Der Bundesrat gab am Mittwoch Nachmittag (14.12.2011)  in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Vermittlungsausschuss zu den Änderungen im Telekommunikationsrecht, welches die neuen Bestimmungen zur kostenlosen Warteschleife enthält, in der gestrigen Sitzung keine Lösung fand. Er schloss daher den ersten Einigungsversuch zu diesem Gesetz ohne Ergebnis ab. Somit kann das Gesetz definitiv nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten.


Was bisher geschah:

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungenwurde am 27. Oktober vom Bundestag verabschiedet und am 4. November an den Bundesrat übermittelt, der noch zustimmen muss. Am 10. November beriet dann der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über das Gesetz. Wirtschafts-, Verbraucherschutz- und Kulturausschuss empfahlen nun dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ausschlaggebend waren hierfür verschiedene Gründe, die jedoch keinen Bezug zu den Warteschleifen-Regulierungen hatten. Eine Anrufung zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes - was grundsätzlich möglich gewesen wäre - erfolgte indessen nicht. Die Anrufung wurde auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begrenzt, die übrigen Regelungen des Gesetzes wie die zur Kostenfreien Warteschleife muss der Ausschuss demzufolge als endgültig hinnehmen. Änderungen am Gesetzestext bezüglich der Warteschleife wird es also nicht mehr geben – es geht nun nur noch um die Fristen zum Inkrafttreten des Gesetzes.


Und wie geht es nun weiter? Das Vermittlungsverfahren kann, wie auf der Website des Bundesrates nachzulesen, nur in folgender Weise abgeschlossen werden:


  • durch einen Einigungsvorschlag auf Änderung oder Aufhebung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes,
  • durch einen Einigungsvorschlag auf Bestätigung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes,
  • ohne Einigungsvorschlag (allerdings erst nach drei erfolglosen Sitzungen).


Und dort weiter: „Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu ändern, so muss dieser Vorschlag zunächst im Bundestag angenommen werden; der geänderte Gesetzesbeschluss wird dann dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Schlägt der Vermittlungsausschuss vor, den Gesetzesbeschluss aufzuheben und verfährt der Bundestag entsprechend, ist das Verfahren abgeschlossen und das Gesetz gescheitert. Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu bestätigen oder ist das Verfahren ohne Einigung abgeschlossen worden, muss sich nur noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Bundestages ist nämlich nicht geändert worden; für eine erneute Beschlussfassung des Bundestages besteht kein Raum mehr.“


Nach Aussagen der Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses wird in diesem Jahr keine weitere Sitzung stattfinden, mit einem neuen Termin wird in der zweiten Januarhälfte gerechnet. Sollte es dann zu einer Einigung kommen, hängt ein Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin von den Sitzungsterminen des Bundestags und des Bundesrats ab. (Bundestag: Sitzungswochen im Januar 2012: 16.-20.01. und 23.-27.01., Februar: 06.-10.02. und 27.-29.02.; Bundesrat 2012 erst wieder ab Februar: 10.02., 02.03., 30.03., keine Sitzung im April).


Die genauen Regelungen des Gesetzes lesen Sie hier oder in der Zusammenfassung mit Erläuterungen auf der Website des Bundesrates. Der Call Center Verband Deutschland e.V. hält Sie weiter auf dem Laufenden!


Ihr Team des CCV

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