16.04.2012
Nach aktuellen Informationen, die dem Call Center Vorband vorliegen, richtet sich die Verfassungsbeschwerde, welche gegen das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen eingereicht wurde, nicht gegen die Preisansagepflicht für Kostenfreie Warteschleifen, sondern gegen die ohne Übergangsfristen geplanten Preisansageverpflichtungen bei Call by Call.
Es wird also weiterhin Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durch den Bundespräsidenten geben, jedoch keine Änderungen bezüglich der Preisansagepflicht für kostenfreie Warteschleifen. Das Gesetz liegt inzwischen im Bundespräsidialamt vor, die Prüfung der Verfassungsbeschwerde wirkt sich aber zeitlich auf die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten aus – nach unseren Informationen wird die Prüfung mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Nicht vor Mitte Mai wird nun mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten gerechnet – erst danach wird das Gesetz im Gesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten. Der Branche bleibt also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Bei Verkündung im Mai startet die dreimonatige Übergangsfrist erst im Juni und Phase 1 dann erst am 01.09.2012.
13.04.2012
Nach Informationen, die dem Call Center Vorband vorliegen, wird es erneute Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durch den Bundespräsidenten geben. Das Gesetz liegt zwar inzwischen im Bundespräsidialamt vor, allerdings wurde inzwischen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Prüfung der Verfassungsbeschwerde wirkt sich zeitlich auf die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten aus – nach unseren Informationen wird die Prüfung mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die im Gesetz enthaltene Preisansagepflicht für Kostenfreie Warteschleifen, welche auch vom CCV wiederholt kritisiert wurde. Ab Phase 2 muss der Anrufer laut Gesetzestext beim ersten Einsatz einer Warteschleife mit Beginn der Warteschleife über ihre voraussichtliche Dauer informiert werden und darüber, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.
Der CCV hatte noch in seinem Positionspapier im September 2011 gefordert, die Preisansagepflicht aus dem Gesetzestext zu streichen: “Die Verpflichtung zur Ansage der voraussichtlichen Dauer der Wartezeit und der Hinweis, warum die Wartezeit für den Anrufer kostenfrei ist, führen im Ergebnis zu einer Verlängerung der Wartezeit für den Anrufer. Die Ansage führt zudem zur Verunsicherung des Verbrauchers, sollte er nach dieser irrtümlicherweise davon ausgehen, dass nicht nur die Warteschleife sondern der gesamte Anruf kostenfrei ist. Eine Unterbrechung der Ansage führt zu Verunsicherung und zwangsläufig in ein verlängertes kostenpflichtiges Kundengespräch. Die Ansageverpflichtungen sind demzufolge zu streichen.”
Nicht vor Mitte Mai wird nun mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten gerechnet – erst danach wird das Gesetz im Gesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten. Der Branche bleibt also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Bei Verkündung im Mai startet die dreimonatige Übergangsfrist erst im Juni und Phase 1 dann erst am 01.09.2012.
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Die TAS Unternehmensgruppe MÜLHEIM und 5 weitere Kommunikationsunternehmen in NRW bieten als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Call Center Verband Deutschland e.V. 20 Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderung. Die Ausbildungen starten am 1. September 2012.
„Wer Spaß an der Kommunikation hat, serviceorientiert denkt und seine Stärken im Team entfalten will, hat gute Chancen, einen der Ausbildungsplätze zu bekommen“, so Alfons Bromkamp, Geschäftsführer des Mülheimer Unternehmens TAS MÜLHEIM Gesellschaft für Dialogmarketing mbH. „Wir fordern junge Menschen mit Behinderung auf, sich bei uns zu bewerben! Und wenn sie sich das Unternehmen und die Arbeit in einem modernen Callcenter erst einmal anschauen möchten, so laden wir sie herzlich ein, einen Termin zu vereinbaren und sich ein Bild von uns zu machen!“.
Neben der TAS MÜLHEIM Gesellschaft für Dialogmarketing mbH sind die Sykes Enterprises Bochum GmbH & Co. KG, die SNT Deutschland AG, die buw Holding GmbH, die WAZ Dialog GmbH und die A. Sutter Dialog Services GmbH dabei. Marion Ruhrberg von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit: „Wir sehen dieses Projekt als großartige Chance für junge Menschen mit Behinderung, in einer dynamischen Branche mit qualitäts- und mitarbeiterorientierten Arbeitgebern ihren Platz im ersten Arbeitsmarkt zu finden.“ Jugendliche, die Interesse an der Ausbildung zur Servicefachkraft oder Kauffrau/-mann für Dialogmarketing haben, können sich gerne bei der Arbeitsagentur melden, unter 01801 555 111 oder bei der TAS Mülheim Gesellschaft für Dialogmarketing mbH, Herr Bromkamp, Tel. 0208 59 99 145.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung.
Zusammen mit 5 anderen Kommunikationsunternehmen in NRW werden 20 Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderung angeboten - als Servicefachkraft oder Kaufmann für Dialogmarketing. Die Bundesagentur für Arbeit hält viel von dem Pilotprojekt. Es sei eine große Chance für junge Menschen mit Behinderung, einen Job zu finden. Wer gerne im Team arbeitet und Spaß an der Kommunikation hat, kann sich bei der Arbeitsagentur melden.