CCW-Blog

Freitag, den 13. April 2012 um 13:24 Uhr

Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen



16.04.2012
Nach aktuellen Informationen, die dem Call Center Vorband vorliegen, richtet sich die Verfassungsbeschwerde, welche gegen das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen eingereicht wurde, nicht gegen die Preisansagepflicht für Kostenfreie Warteschleifen, sondern gegen die ohne Übergangsfristen geplanten Preisansageverpflichtungen bei Call by Call.

 

Es wird also weiterhin Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durch den Bundespräsidenten geben, jedoch keine Änderungen bezüglich der Preisansagepflicht für kostenfreie Warteschleifen. Das Gesetz liegt inzwischen im Bundespräsidialamt vor, die Prüfung der Verfassungsbeschwerde wirkt sich aber zeitlich auf die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten aus – nach unseren Informationen wird die Prüfung mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen.

 

Nicht vor Mitte Mai wird nun mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten gerechnet – erst danach wird das Gesetz im Gesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten. Der Branche bleibt also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Bei Verkündung im Mai startet die dreimonatige Übergangsfrist erst im Juni und Phase 1 dann erst am 01.09.2012.


13.04.2012
Nach Informationen, die dem Call Center Vorband vorliegen, wird es erneute Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durch den Bundespräsidenten geben. Das Gesetz liegt zwar inzwischen im Bundespräsidialamt vor, allerdings wurde inzwischen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Prüfung der Verfassungsbeschwerde wirkt sich zeitlich auf die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten aus – nach unseren Informationen wird die Prüfung mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen.

 

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die im Gesetz enthaltene Preisansagepflicht für Kostenfreie Warteschleifen, welche auch vom CCV wiederholt kritisiert wurde. Ab Phase 2 muss der Anrufer laut Gesetzestext beim ersten Einsatz einer Warteschleife mit Beginn der Warteschleife über ihre voraussichtliche Dauer informiert werden und darüber, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.

 

Der CCV hatte noch in seinem Positionspapier im September 2011 gefordert, die Preisansagepflicht aus dem Gesetzestext zu streichen: “Die Verpflichtung zur Ansage der voraussichtlichen Dauer der Wartezeit und der Hinweis, warum die Wartezeit für den Anrufer kostenfrei ist, führen im Ergebnis zu einer Verlängerung der Wartezeit für den Anrufer. Die Ansage führt zudem zur Verunsicherung des Verbrauchers, sollte er nach dieser irrtümlicherweise davon ausgehen, dass nicht nur die Warteschleife sondern der gesamte Anruf kostenfrei ist. Eine Unterbrechung der Ansage führt zu Verunsicherung und zwangsläufig in ein verlängertes kostenpflichtiges Kundengespräch. Die Ansageverpflichtungen sind demzufolge zu streichen.”

 

Nicht vor Mitte Mai wird nun mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten gerechnet – erst danach wird das Gesetz im Gesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten. Der Branche bleibt also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Bei Verkündung im Mai startet die dreimonatige Übergangsfrist erst im Juni und Phase 1 dann erst am 01.09.2012.


Einen detaillierten Überblick finden Sie auch HIER.

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