Nach der CCW ist vor der CCW – wir von Management Circle sind bereits wieder in der Planungsphase! Heute trifft sich der Fachbeirat bei uns im Haus. Nach einem Willkommenskaffee und einer Vorstellungsrunde qualmen jetzt die Köpfe. Es wird diskutiert, welche Themen 2014 auf der Agenda der CCW stehen könnten. Wird sind gespannt!
Mehr Infos demnächst auch auf www.ccw.eu
OLG München zum Double-Opt-In bei Newsletter-Bestellung: Bestätigungs-E-Mail kann schon SPAM sein
Mittlerweile verwenden viele Unternehmen für die Bestellung ihres Newsletters das sog. Double-Opt-In-Verfahren. Dabei wird dem Interessenten, der sich auf der Website eines Unternehmens für einen Newsletter-Dienst eingetragen hat, zunächst eine Bestätigungsmail geschickt, in der er auf einen Link klicken muss, um sein Newsletter-Abonnement zu bestätigen. Das Double-Opt-In-Verfahren dient dazu, die eingegebene E-Mail-Adresse zu verifizieren und sicherzustellen, dass derjenige, der eine Mail-Adresse in ein Newsletter-Abo-Feld eingetragen hat, auch tatsächlich derjenige ist, der auf das entsprechende E-Mail-Konto Zugriff hat.
Aktuelles Urteil des OLG München vom 27.9.2012
Das OLG München hat jetzt in seinem Urteil vom 27.09.2012 (Az. 29 U 1682/12) schon das Zusenden einer solchen Bestätigungsmail als unzulässigen SPAM eingestuft und damit die Abmahnung eines Newsletter-Versenders bestätigt. Dabei hat das OLG München klargestellt, dass auch die Bestätigungs-E-Mail als absatzfördernd anzusehen ist und damit unter das Verbot einer ohne ausdrückliche Einwilligung versandten Werbe-E-Mail i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG fällt, selbst wenn darin noch keine Werbebotschaft enthalten ist.
Im konkreten Fall konnte der Newsletter-Versender keine Protokollierung dahingehend nachweisen, dass die E-Mail-Adresse des Empfängers überhaupt für das Newsletter-Abo eingetragen worden war. Dies ist für eine rechtskonforme elektronische Einwilligung aber zwingend erforderlich: Die Einwilligung in den Erhalt eines E-Mail-Newsletters wird nicht erst durch den Klick auf den Link in der Bestätigungs-Mail erklärt, sondern schon vorher durch Eingabe der E-Mail-Adresse in das dafür vorgesehene Feld. Daher muss auch dieser Vorgang bereits protokolliert werden.
Was bedeutet dies für Unternehmen?
Die Entscheidung macht noch einmal deutlich, wie wichtig es ist, ...
Wenig überraschend kassierte die Telekom am LG Bonn eine Niederlage. Vor der eigenen Haustüre würde der Rechtsstreit zur Versendung von Auftragsbestätigungen verloren. Demnach hat das LG Bonn entschieden, dass der Versand einer Auftragsbestätigung durch die Deutsche Telekom nach einem Call-Center-Anruf dann wettbewerbswidrig ist, wenn kein Auftrag erteilt wurde. Macht irgendwie Sinn...
Ausführliche Informationen zum Urteil und das Urteil selbst, gibt es auf den Seiten des Bundesverbandes Verbraucherzentrale
Bei Witwe Karla B., 83, begann es vor etwa zwei Jahren: Plötzlich buchen angebliche Gewinnspielunternehmen von ihrem Konto ab -- einmal, zweimal, immer wieder -- und plötzlich sogar mehrere Firmen parallel. Die Namen hat sie nie gehört, nie einen Vertrag unterschrieben. Die Abbuchungen übersteigen bald die schmale Rente der alten Dame -- im August buchen die Glücksversprecher insgesamt 1600 Euro ab. Der Fall Karla B. ist einer von Hunderttausenden. Tagtäglich nerven Firmen mit ihren unerwünschten Telefonanrufen, mit denen sie Gewinnspiele verkaufen wollen. Die böse Wahrheit hinter dem Geschäft: Eine Lastschriftvereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, mündlich geht es auch. Deshalb verstricken Hunderte Call-Center in Deutschland und im Ausland vor allem ältere Leute in langatmige Gespräche -- mit dem Ziel, ihnen die Kontonummer zu entlocken und irgendwann im Gespräch ein einziges kurzes „Ja" zu hören...
Die Branche wird wohl nie mehr ganz loskommen von Ihrem Ruf. Es gibt zu viele schwarze Schaafe, dabei ist wie immer... - eine Minderheit ruiniert den Ruf der guten Mehrheit.
Eine unsinnigenr Spot für eine wichtige Lebenshilfe ist seit vorgestern auf youtube zu bewundern. ThyssenKrupp Encasa bietet Treppenliftlösungen. Solche Lösungen sind grundsätzlich sehr sinnig, wichtig und wertvoll, da mit diesen Treppenaufzügen Mobilität erhalten werden kann. Was wir uns aber Fragen ist, ob sich der Durchschitts-Youtubeuser für Treppenlifte interessiert? Ja klar, auch die Generationen 50 und 60+ entdecken das Internet, bzw. sind dort längst zu Hause. Doch im Normalfall ist in diesen noch recht jungen Jahren zum Glück meist kein ein Lift nötig. Natürlich gibt es leider krankheits- und unfallbedingt auch junge Menschen, die in Ihrer Mobilität schwer eingeschränkt sind, aber ob youtube hier das richtige Medium ist...
Andererseits schreibt wheelmap.org seit langem eine Interneterfolgsstory für ebenfalls in der Bewegung eingeschränkte Personen, nämlich für Rollstuhlfahrer - vielleicht also doch nicht so falsch? Naja, urteielen Sie selbst... Was wir uns aber primär fragten ist: Wo ist denn die Telefonnummer? Im Beschreibungsfeld wäre doch sicher noch ein wenig Platz gewesen, so müssen wir nun also die Website aufrufen und landen am Ende im CallCenter, dabei wollten wir doch die einfühlsame Gabi B. anrufen... das macht definitiv keinen Sinn:
After Work Club war gestern: Statt in der Mittagspause in der Kantine oder in einem Restaurant zu sitzen, um danach ins unausweichliche „Suppenkoma“ zu fallen, sind in Stockholm Tanzen, Musik und gute Beats angesagt. „Lunch-Beat“ nennt sich die neue Bewegung, die Schweden im Sturm eroberte, seit Molly Ränge – eine 28-jährige Projektentwicklerin – die ersten Partys organisierte. Was mit 14 Gleichgesinnten in einer Tiefgarage “irgendwo unter Stockholm” begann, hat sich zu deutlich größeren Events ausgeweitet. Und die etwas andere Mittagspause findet inzwischen nicht nur in weiteren schwedischen Städten Anklang, sondern auch außerhalb des Landes: Im serbischen Belgrad fand bereits ein “Lunch-Beat” statt, ein weiterer ist in Kolumbiens Hauptstadt Bogotá geplant.
Die Events dauern niemals länger als 60 Minuten und sind somit genau auf die Länge einer üblichen Pause zugeschnitten. Und diese Zeit wird weder mit Nörgeln über den Chef noch mit inoffiziellen Teammeetings vergeudet. Alkohol ist tabu...
Videos und Regeln zu "Lunch Beat"-Events finden Sie hier
Seit April auch in Deutschland: "Lunch-Beat-Fieber erreicht Hamburg"
(Quelle: BETRIEBSRAT BLOG; Lunch Beat Webseite; lofter.de; digitalmediawomen.de)
Wann haben Sie eigentlich den letzten Blick in unseren Veranstaltungskalender geworfen? Ein regelmäßiger Besuch lohnt sich immer, denn dort finden Sie die Termine zu kostenfreien Webinaren, Verbandstreffen des CCV, hochkarätigen Weiterbildungsangeboten, Messen, ... Übrigens können auch Sie dort Ihre Termine platzieren. Dafür brauchen Sie nichts weiter machen als Mitglied der CallCenterCommunity werden.
Diese Woche steht unter anderem das kostenfreie Online-Seminar: Outbound-Management - Professionelles Kampagnenmanagement über alle Kanäle (Webinar) auf der Agenda.
Termin: 3. Mai 2012 um 14:00 Uhrverfolgbar von Ihrem PC/Mac oder Smartphone.
Ab morgen werden wir täglich neue Videos von der CallCenterWorld in der Fachgruppe zur Branchenleitmesse uploaden. Alles zum Thema "LiveCallCenter" (Videos, Ansprechpartner, Fachinformationen) finden Sie bereits in einer weiteren Fachgruppe die, welch Überraschung, sich LiveCallCenter nennt. Wie Sie an den Content kommen? Einfach kostenfrei registrieren... Mitglied werden.
Auf der CallCenterWorld 2012 gibt es viel positives und innovatives zu erleben und zu entdecken, aber auch kritische Töne sind zu vernehmen. Ulrich Beiderwieden, Bundesvorstand ver.di über den Mindestlohn und Arbeitsbedingungen in der Call Center-Branche:
Weiter Videos finden Sie in der Fachgruppe zur CallCenterWorld
Prof. Dr. Claus Hipp im Interview mit Janice Köser auf der CallCenterWorld 2012 in Berlin - viele weitere Videos zu CRM- Kundendialog- und Kundenkommunikationsthemen: CallCenterMediathek